|
Gewächs- und Kinderspielhäuser werden vom Bezirksverband genehmigt. Gewächshäuser dürfen eine maximale Grundfläche von 7qm und eine maximale Firsthöhe von 2,20m haben. Spielhäuser
dürfen eine maximale Grundfläche von 2qm und eine maximale Firsthöhe von 1,25m haben. Auch für Gewächs- und Kinderspielhäuser gelten die Mindestabstände für Baulichkeiten Es genügt eine
Anzeige (Fomular laden ,siehe unten), in der zum Ausdruck kommt, dass sich die Größe des Gewächs-bzw. des Kinderspielhauses im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen hält. Weiterhin müssen ein Lageplan
und eine Baubeschreibung ( es genügt evtl. das Bild aus dem Katalog oder vom Karton) eingereicht werden . Der Anzeigensteller erhält dann über den Kolonievorstand vom Bezirksverband ein Genehmigungsschreiben mit den entsprechenden Auflagen.
|